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Dr. Janet Kerstin Butler

Counsel
Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Biografie

Janet Butler ist Counsel in der Praxisgruppe Öffentliches Recht von Baker McKenzie in Berlin und Mitglied der europäischen Energie-, Bergbau- & Infrastruktur sowie der globalen Umweltpraxisgruppe.

Sie ist seit 2001 bei Baker McKenzie und verfügt über fast 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, Finanzinstituten und Behörden im Bereich des öffentlichen Rechts, mit einem Schwerpunkt auf regulierten Industrien, wie z.B. der Chemie-, Energie- und Infrastrukturbranche. Janet Butler hat in den Büros der Kanzlei in Berlin, Frankfurt und London gearbeitet.

Tätigkeitsschwerpunkt

Janet Butler berät und vertritt private und öffentliche Auftraggeber an den Schnittstellen zwischen öffentlichem Recht und zivilrechtlicher Vertragsgestaltung insbesondere im Rahmen von M&A-Transaktionen und Projektentwicklungen. Zu ihren Schwerpunkten gehört das Umwelt-und Planungsrecht sowie das Subventions- und EU-Beihilferecht. Sie hat außerdem umfangreiche Erfahrung in der Beratung bei Privatisierungen.

Repräsentative Mandate

  • Beratung von Evonik bei der Ausgliederung und dem anschließenden Verkauf des Methacrylat-Geschäfts im Wert von EUR 3 Mrd. an Advent International, einschließlich der Koordination von umweltrechtlichen Angelegenheiten weltweit.

  • Beratung der Bayer AG zu Umweltfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beteiligung an dem Chemieparkbetreiber Currenta und der dazugehörigen Immobilien an Macquarie Infrastructure.

  • Beratung von EP Power Europe, a.s., einer Tochtergesellschaft des tschechischen Energieversorgungsunternehmens EPH, zu Umweltfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb der STEAG Power Minerals Gruppe.

  • Beratung von Air Liquide zu Umweltfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Schülke Gruppe, einem international führenden Unternehmen im Bereich Hygiene und Infektionsprävention, an den schwedischen Finanzinvestor EQT.

  • Beratung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Projektmanager nach § 43g Energiewirtschaftsgesetz in den Planungsfeststellungsverfahren für mehrere Offshore-Netzanschlussleitungen in der Ostsee.

  • Beratung der Chubu Electric Power Co. und der Mitsubishi UFJ Lease & Finance Co. Ltd. beim Erwerb von Beteiligungen an zwei Offshore-TSOs, die die Offshore-HGÜ-Übertragungsleitungen BorWin 1, BorWin 2, DolWin 2 und HelWin 2 betreiben.

  • Beratung der Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Erwerb von mehreren Windparks in Ostdeutschland.

  • Beratung eines Konsortiums von Fondsmanagern, darunter First State Investments, beim Erwerb des Fährenbetreibers Scandlines.

  • Beratung eines Investors im strukturierten Bieterverfahren nach EU-Beihilferecht zum Erwerb der Beteiligung eines Bundeslandes an einem deutschen Regionalflughafen.

  • Beratung von Infracapital, dem Infrastruktur-Beteiligungsarm von M&G Prudential, bei der Beteiligung an der CCNST-Gruppe (einschließlich des Telekommunikationsnetz-betreibers Amplus AG), einem führenden Anbieter von Breitbanddiensten in Süddeutschland.

Mitgliedschaften in Berufsverbänden

  • Gesellschaft für Umweltrecht – Mitglied

Soziale Verantwortung (CSR)

Janet Butler ist Mitglied im Diversity & Inclusion Committee der deutschen Baker McKenzie Büros.

Zulassungen

  • Deutschland (2002)

Ausbildung

  • Universität Würzburg (Doktorat, summa cum laude) (2002)
  • Landgericht Würzburg (Zweites juristisches Staatsexamen) (1998)
  • Universität Würzburg (Erstes juristisches Staatsexamen) (1996)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch

Vorherige Büros

  • Frankfurt
  • London
  • Co-Autorin (mit Verena Bärenbrinker), "Die Rechtsprechung der Europäischen Gerichte auf dem Gebiet des Beihilferechts im Jahr 2019," EWS, Heft 2, April 2021

  • Co-Autorin (mit Marc Gabriel, Susanne Mertens, Andreas Schulz, Katharina Weiner), "Handbuch Vergaberecht", 3. Aufl., 2021

  • Co-Autorin (mit Johannes Döveling, Caroline Heinickel, Nicolas Kredel, Holger Lutz, Jens Rubart, Joachim Scherer, Matthias Scholz), "TKG – Telekommunikationsgesetz Kommentar", 3. Aufl., 2020

  • Interview, "Entschädigung kommt nur bei rechtswidriger Anordnung in Betracht," Börsen-Zeitung, 15.8.2020

  • Co-Autorin (mit Dr. Verena Bärenbrinker), "Die Rechtsprechung der Europäischen Gerichte in dem Gebiet des Beihilferechts im Jahre 2018", Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS) 2020, S. 11

  • Co-Autorin (mit Verena Bärenbrinker), "Die Rechtsprechung der Europäischen Gerichte in dem Gebiet des Beihilferechts im Jahre 2015 bis 2017 (Teil I)", Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS) 2018, S. 131