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Baker McKenzie hat die Kölner Cellitinnen beim Zusammenschluss ihrer Stiftungen fusionskontrollrechtlich beraten. Mit dem Vollzug des Zusammenschlusses der Kölner Krankenhausträger Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria ("Cellitinnen Nord") und Stiftung der Cellitinnen gemeinnütziger e.V. ("Cellitinnen Süd") kommt der neue Ausnahmetatbestand für Krankenhausfusionen (§ 187 Abs. 9 GWB) erstmals zur Anwendung. Der Gesetzgeber hatte mit der 10. GWB-Novelle einen zeitlich befristeten Ausnahmetatbestand für bestimmte Zusammenschlüsse von Krankenhäusern eingeführt. Hintergrund der Regelung war die zunehmende Forderung nach mehr Konsolidierung im Krankenhaussektor bei gleichzeitig restriktiver Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts im Bereich der Krankenhausfusionen. 

"Nach § 187 Abs. 9 GWB unterfällt ein Zusammenschluss im Krankenhausbereich nicht der deutschen Fusionskontrolle, wenn das Vorhaben u.a. eine standortübergreifende Konzentration von Krankenhäusern vorsieht und ein Bescheid auf Auszahlung aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) vorliegt", erklärt Prof. Dr. Christian Burholt, der den fusionskontroll- und kartellrechtlichen Teil der Transaktion federführend betreute. 
 
Die Cellitinnen Nord und Cellitinnen Süd hatten ursprünglich bereits 2018 den Zusammenschluss ihrer Krankenhäuser beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Fusionskontrollanmeldung wurde jedoch aufgrund von Bedenken des Bundeskartellamts zurückgenommen. Nach der Einführung der Ausnahmeregelung im Jahr 2021 konnte das Vorhaben nun im Dezember 2022 fusionskontrollfrei umgesetzt werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte im Oktober 2022 einen entsprechenden Auszahlungsbescheid für die standortübergreifende Konzentration der Krankenhäuser der Cellitinnen erlassen, so dass die Voraussetzungen von § 187 Abs. 9 GWB erfüllt waren. 

Der neue Verbund wird unter dem Namen "Stiftung der Cellitinnen" firmieren und unter anderem acht Krankenhäuser in Köln, drei Krankenhäuser in Wuppertal und Bergheim sowie dutzende andere Einrichtungen, insbesondere der Alten- und Behindertenhilfe betreiben; mit insgesamt ca. 13.800 Mitarbeitenden wird ein Gesamtumsatz jenseits der Milliardengrenze erwirtschaftet. 
 
Baker McKenzie hat das Zusammenschlussvorhaben der beiden Cellitinnenverbünde bereits seit 2017 begleitet,  beriet die Cellitinnen auch zur 10. GWB-Novelle und unterstützte sie anschließend im komplexen Krankenhausstrukturfonds-Verfahren. 

Rechtliche Berater:

Baker McKenzie 

Federführung:

Kartellrecht/Fusionskontrolle: Prof. Dr. Christian Burholt (Partner, Berlin)

Weitere beteiligte Anwälte: Kartellrecht/Fusionskontrolle: Dr. Nicolas Kredel (Partner, Düsseldorf), Jan Kresken (Counsel, Düsseldorf), Ann-Kristin Freiheit (Associate, Frankfurt)


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