Jeder für sich oder auch gemeinsam: Unsere Stärke sind Transaktionen
Unter dem Begriff „Transactional Powerhouse“ vereinen wir die Praxisgruppen Banking & Finance, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Capital Markets, Projects (Energie, Infrastruktur und Ressourcen) sowie Real Estate. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus unseren anderen Praxisgruppen und Jurisdiktionen zusammen, um unseren Mandanten ein umfassendes Beratungsangebot zu bieten.
Durch unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen rechtlichen Bereichen, die für den Deal entscheidend sind, schaffen wir bei der Gestaltung, den Verhandlungen und dem Abschluss von Transaktionen in jeder Hinsicht einen Mehrwert.
Wie gut ein Deal wird, hängt davon ab,
wie gut das Team ist:
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6.500 |
45+ |
65% |
#1 |
Anwälte und Steuerberater |
Jurisdiktionen |
unserer Deals sind grenzüberschreitend |
weltweit für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen in den letzten 15 Jahren (Refinitiv 2023) |
Innovative Transaktionsansätze

Innovative Transaktionsansätze
Reinvent ist das Innovationsprogramm von Baker McKenzie. Innovation ist dort am effektivsten, wo clevere Lösungen auf Herausforderungen und strategischen Ziele treffen. Deshalb beginnt unser Innovationsansatz mit dem, was unsere Mandanten erreichen wollen.
Ob es um Schnelligkeit, Sicherheit, Genauigkeit, Flexibilität oder Effizienzsteigerung geht, wir machen es möglich - und liefern somit beste Ergebnisse für die Projekte unserer Mandanten.
Wir lösen komplexe Probleme innovativ und effizient durch:
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Alternative Legal Services Effizienzsteigerung durch skalierbare, kosteneffiziente Teams, die vordefinierte Prozesse und die richtige Rechtstechnologie nutzen. |
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Operationalisierte Ausführung Einsatz von Technologien wie Automatisierung, Visualisierung und den modernsten KI-Tools, um die Effizienz zu steigern und intelligenter zu arbeiten. |
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Global eDiscovery & Data Advisory
Effiziente, qualitativ hochwertige Datendienste durch unser hauseigenes Global eDiscovery & Data Advisory (GEDA)-Team. |
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Design Thinking
Gemeinsame Erarbeitung neuer Methoden und Vorgehensweisen durch die Anwendung von Design Thinking. |
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Legal Project Management
Effiziente Umsetzung von umfangreichen Projekten durch den Einsatz von erfahren Legal Project Managern und innovativen Technologien. |
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Partnerschaften World Economic Forum: Centre for the Fourth Industrial Revolution
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Legal Technology Tools - Eine Auswahl
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Ausgewählte Highlights der deutschen Transaktionspraxis

Wir führen Deals zum Abschluss –
und weit darüber hinaus.
Individuelle und innovative Beratung beruht bei uns auf dem starken Fundament einer internationalen Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung und lokalen Experten für Transaktionen.
Ausgewählte Highlights der deutschen Transaktionspraxis
SikaBeratung von Sika beim Verkauf der MBCC-Gruppe an INEOS.
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Magna InternationalBeratung von Magna International Inc. bei der Übernahme des Geschäftsbereichs Veoneer Active Safety von SSW Partners.
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AURELIUSBeratung von AURELIUS bei der Übernahme der LSG-Gruppe von der Deutschen Lufthansa AG.
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VINCI EnergiesBeratung der VINCI Energies S.A. bei der Übernahme des IT-Dienstleistungsgeschäfts der Kontron AG.
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ScaniaBeratung der schwedischen Scania-Gruppe beim Verkauf ihres Lkw-Leasinggeschäfts in Russland an die Volkswagen AG.
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SiemensBeratung von Siemens bei der Veräußerung des Nutzfahrzeuggeschäfts an Meritor.
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Wie gut ein Deal wird, hängt davon ab,
wie gut das Team ist.
Komplexe Deals verlangen nach innovativer Beratung, gepaart mit weitreichendem Branchenwissen.
Ausgewählte Highlights der deutschen Transaktionspraxis
AURELIUSBeratung von AURELIUS bei der Übernahme von AGFA Offset Solutions von AGFA-Gevaert NV.
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Kerry GroupBeratung der Kerry Group beim Erwerb der c-LEcta GmbH.
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Trane TechnologiesBeratung von Trane Technologies bei der Übernahme von AL-KO Air Technology, einem Geschäftsbereich der AL-KO SE.
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DBAGBeratung der Deutschen Beteiligungs AG bei ihrer Beteiligung an der vhf-Gruppe. |
Knorr-Bremse AGBeratung der Knorr-Bremse AG bei der Veräußerung ihrer Beteiligung an der börsennotierten schwedischen Haldex AB an die SAF-Holland SE. |
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Ausgewählte Publikationen der deutschen Transaktionspraxis

Legal Due Diligence in International M&A Transactions - A Baker McKenzie Practitioner's Guide
Wir freuen uns, Ihnen unser neues Handbuch "Legal Due Diligence in International M&A Transactions - A Baker McKenzie Practitioner's Guide", herausgegeben von Dr. Florian Kästle, Partner unserer Transaktionspraxis in Frankfurt sowie unserem schwedischen Partner Carl M. Svernlöv vorstellen zu dürfen.
Dieses Handbuch stellt einen Leitfaden für die Durchführung der rechtlichen Due Diligence bei internationalen M&A-Transaktionen dar. Neben den rechtlichen Aspekten werden auch organisatorische Aspekte (Zusammensetzung des Teams, Zusammenarbeit der Parteien, Vorbereitung durch den Verkäufer usw.) sowie zahlreiche weitere Anforderungen - wie z.B. der Einsatz von technologischen Hilfsmitteln - behandelt. Ausgehend von den allgemeinen Anforderungen an eine Due Diligence deckt das Buch spezifische Bereiche wie Gesellschaftsrecht, Finanzierung, Immobilien, Handelsverträge, geistiges Eigentum, Informationstechnologie, Mitarbeiter, Umweltrecht, Compliance, Versicherungen und Steuern ab. Ein ausführliches Sachregister ermöglicht einen schnellen, gezielten Zugriff.
Unter dem Link des Beck Verlages können Sie das Buch käuflich erwerben:
Trends in der Healthcare-Industrie: Gesetzesvorhaben, Reformen, Perspektiven Advertorial in der Zeitschrift für Unternehmensjuristen ZUJ
Die Aufgaben der Unternehmensjuristinnen und -juristen im Healthcare-Bereich bleiben spannend und voller Herausforderungen. Dieses Advertorial bietet interessante Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Trends und Reformen im Gesundheitswesen und bietet damit wertvollen Input für den Arbeitsalltag vor allem von Unternehmensjuristen.
StaRUG - Das neue deutsche Restrukturierungsgesetz White Paper von Joachim Ponseck, Artur M. Swierczok und Anja Moser aus dem deutschen Restrukturierungsteam gemeinsam mit dem Bundesverband für Unternehmensjuristen (BUJ)
Nach der Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie durch das zum 1. Januar 2021 in seinen Hauptbestandteilen in Kraft getretene "SanInsFoG" (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) hat Deutschland ein deutlich attraktiveres Restrukturierungsrecht. Dessen Kernstück ist ein neues Restrukturierungsgesetz namens "StaRUG“ (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen), welches nicht zufällig Ähnlichkeiten mit einem englischen Scheme of Arrangement-Verfahren hat. Das in der Vergangenheit beobachtete Forum-Shopping ins Ausland (z.B. England) in Restrukturierungssituationen war einer der Anlässe für das Verabschieden der europäische Restrukturierungsrichtlinie, die es den Mitgliedsstaaten auferlegt, im nationalen Recht Verfahren vorzusehen, die wichtige Aspekte des Scheme of Arrangements beinhalten, nämlich insbesondere eine Sanierung außerhalb der Insolvenz auf der Basis einer Mehrheitsentscheidung.
Die Beendigung der Organschaft in Zusammenhang mit M&A-Transaktionen
White Paper von Dr. Barbara Deilmann, Partnerin unserer Transaktionspraxis in Düsseldorf gemeinsam mit dem Bundesverband für Unternehmensjuristen (BUJ)
Zur Herstellung der ertragssteuerlichen Organschaft (§§ 14, 17 KStG) schließen deutsche Konzerngesellschaften Gewinnabführungsverträge ab. Um die organisatorische Eingliederung für Zwecke der umsatzsteuerlichen Organschaft herbeizuführen, greifen sie regelmäßig auf das Instrument des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages zurück. Wird eine Partei eines solchen Unternehmensvertrages (i.d.R. die Untergesellschaft) veräußert, muss der Beherrschungsund/oder Gewinnabführungsvertrag beendet werden.
Die dabei zu bedenkenden Themen gehen weit über die Frage des richtigen Zeitpunkts der Beendigung hinaus. Insbesondere Veräußerer sollten auch die Risiken, die mit der Beendigung einhergehen, umfassend kennen und wenn möglich dafür im M&A-Vertrag Vorsorge treffen.
Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über die Themen, die man bei einer M&A-Transaktion in Zusammenhang mit der Beendigung einer unternehmensvertraglichen Organschaft bedenken sollte.