Wir haben die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte in Deutschland und Europa von Anfang an begleitet und mitgestaltet – als Berater von deutschen und ausländischen Telekommunikationsunternehmen, von Staatsregierungen und der Europäischen Kommission.
In der Telekommunikationsrechtsgruppe arbeiten Anwälte mit vielfältigen Qualifikationen und Spezialisierungen eng zusammen. Unsere Expertise umfasst neben dem nationalen, europäischen und internationalen Telekommunikationsrecht auch die für unsere Mandanten wichtigen Gebiete des Medienrechts, des Rechts der Teledienste, des Internetrechts und des Datenschutzrechts.
Mitglieder der Telekommunikationsrechtsgruppe, die sich bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen zu Projektteams zusammenfinden, beraten und vertreten Netzbetreiber, Diensteanbieter, Gerätehersteller, Großkunden und öffentliche Körperschaften sowohl projektbezogen als auch im Rahmen von Dauermandaten.
Wir verfügen über breite Erfahrung in allen Regulierungsfragen, einschließlich Lizenzierungsverfahren, Zusammenschaltungsverfahren, Entgeltregulierungsverfahren, Missbrauchsverfahren sowie in der Gestaltung telekommunikationsrechtlicher Verträge, beim Unternehmenskauf und -verkauf sowie bei der Börseneinführung von Telekommunikationsunternehmen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
- Telekommunikations- und medienrechtliche Lizenzen
- Frequenzzuteilungen
- Zusammenschaltungsvereinbarungen
- Planung und Errichtung von TK-Systemen
- Anlagenbauverträge
- Wegerechte
- Projektfinanzierungen
- Carrier-Verträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertriebsverträge
- Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
- Erwerb und Veräußerung von TK-Unternehmen
- Nationales und europäisches Kartellrecht
- Börsengänge
- Steuerrecht
- Verfahren vor der Regulierungsbehörde
- Verfahren vor der Europäischen Kommission
- Prozessführung