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Steuerrecht in Deutschland

Als führende deutsche Steuerkanzlei mit weltweitem Netzwerk beraten wir nationale wie internationale Unternehmen sowie natürliche Personen in allen steuerlichen Belangen. Unsere Mandanten sind erfolgreiche mittelständische Unternehmen sowie nationale und weltweit agierende Konzerne.Viele von ihnen sind börsennotiert.

Über die Hälfte unserer Beratungstätigkeit leisten wir für deutsche Mandanten. Privatpersonen unterstützen wir bei der steuerlichen Optimierung ihrer Vermögens-/ Nachfolgeplanung und ihrer Kapitalanlage.

Unser Steuer-Team vereint:

  • Steuerberater, 
  • Rechtsanwälte, 
  • Fachanwälte für Steuerrecht, 
  • Wirtschaftsprüfer, 
  • Diplom-Kaufleute, 
  • Diplom-Finanzwirte sowie 
  • Ökonomen.

Unsere Partner sind anerkannte Experten in ihrem jeweiligen Spezialgebiet.

Baker & McKenzie verfügt in der Gesamtheit über eine breite Praxis, die sämtliche steuerrechtlichen Themen abdeckt. Eine schlanke Organisation stellt Ihnen effiziente Teams zur Seite. Selbstverständlich sind unsere Partner unmittelbar für Sie ansprechbar.

 

Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierung


Neben der steuerlichen Gestaltungsberatung vertreten wir unsere Mandanten im Steuerverfahren und bei Außenprüfungen, vor Finanzbehörden und Finanzgerichten (FG, BFH, EuGH). Die Vertretung umfasst auch die Wahrnehmung von Mandanteninteressen bei internationalen Schieds- und Verständigungsverfahren und bei Advance Pricing Agreements.

Die Schwerpunkte unserer Beratung sind:
  • Nationale und internationale Unternehmenssteuerplanung (Gruppenstruktur, Finanzierung, operative Geschäftsprozesse); 
  • Akquisitionen und Umstrukturierungen in Deutschland und weltweit; 
  • Steuerliche Optimierung von Verrechnungspreisen und internationalen Geschäftsmodellen; 
  • Umsatzsteuer und Zollrecht: strategische und operative Strukturierung internationaler Geschäftsprozesse; 
  • Steuerliche Strukturierung von Unternehmensfinanzierungen und Finanzinstrumenten; 
  • Steueroptimierte Fonds- und Leasinggestaltungen; Mitarbeiter- und Managementbeteiligungsprogramme; 
  • Steuerliche Gestaltung von Privatvermögen und
  • Unternehmensnachfolgen.

Das Steuer-Team arbeitet bei Bedarf eng verknüpft mit unseren erfahrenen Kollegen anderer Rechtsgebiete, wie z.B.
  • des Gesellschaftsrechts, 
  • des Arbeitsrechts, 
  • des Vertriebsrechts, und 
  • des M&A-Rechts.

In zahlreichen Projekten haben wir damit nicht nur isolierte Steuerlösungen entworfen, sondern umfassende Lösungskonzepte für unternehmerische Probleme auf Entscheiderebene entwickelt.

 

Internationale Kompetenz


Wir sind es gewohnt, in grenzüberschreitenden Teams zusammenzuarbeiten. Wir profitieren hierbei von einem einzigartigen und weltweiten Netzwerk von Steuerexperten in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Steuerrechts, der Verrechnungspreise sowie der indirekten Besteuerung.

In regelmäßigen Seminaren und Gesprächen führen wir einen konstruktiven Dialog mit unseren Mandanten . Die Organisation unserer Steuerrechtsgruppe im nationalen und internationalen Rahmen gewährleistet die Betreuung unserer Mandanten auf qualitativ höchstem Niveau.

Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil vom 15. Mai 2011 (Az.: X R 4/10) zu der Frage geäußert, ob einer Immobilienbesitzgesellschaft die so genannte „erweiterte Kürzung“ für Zwecke der Gewerbesteuer zusteht. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die steuerliche Vergünstigung insoweit nicht zu gewähren ist, als die Mieterträge aus der Vermietung an organschaftlich verbundene Unternehmen stammen.
Der Newsletter gibt einen ersten Überblick über den Inhalt des am 21. September 2011 von den Finanzministern unterschriebenen Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz.
The August 2011 edition of the Global VAT/GST Newsletter features key updates on VAT and legal developments on a regional and local country basis.
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