Die Anwälte der deutschen Subventionsrechtsgruppe betreuen unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des nationalen, europäischen und internationalen Subventions-/Beihilfenrechts. Bei der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht arbeiten wir eng mit unserem European Law Centre in Brüssel zusammen.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Vorbereitung von Fördermittelanträgen, bei Verhandlungen mit den zuständigen nationalen und erforderlichenfalls auch europäischen Behörden, bei Fragen der Umsetzung von Subventionsbedingungen sowie bei Nachverhandlungen mit den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Rückforderung von Subventionen. In vielen Fällen zielt unsere Beratung darauf ab, das Handeln der von uns vertretenen Unternehmen von Anfang an so zu strukturieren, dass bei weitestgehender Nutzung der subventionsrechtlichen Freiräume Konflikte mit den gesetzlichen Vorgaben vermieden werden.
Neben der Beratung zu Subventionen im Rahmen nationaler Förderprogramme bildet die Beratung zu den Gestaltungsräumen für Subventionen außerhalb bestehender Förderprogramme einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Besondere Erfahrungen haben wir im Bereich der subventionsrechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere bei der Bewertung von Haftungsrisiken sowie der Anpassung und Übertragung bestehender Fördermittelbescheide.
Wir beraten überdies staatliche Stellen bei der Gestaltung und Implementierung von Beihilfenprogrammen im Rahmen des EG-Beihilfenrechts. Dies umfasst die Beratung bei Beihilfenanmeldungen bei der Europäischen Kommission.
Weiterhin beraten wir Unternehmen und staatliche Stellen im Hinblick auf das WTO-Subventionsabkommen.
Unsere Praxis schließt insbesondere folgende Bereiche ein:
- Beratung von Unternehmen bei der Beantragung von Subventionen
- Vorbereitung von Fördermittelanträgen.
- Beratung zu Beihilfenbedingungen.
- Aushandlung von Voraussetzungen und Nebenbestimmungen mit den zuständigen Behörden.
- Vorbereitung und Begleitung von Verfahren zur Notifizierung von Beihilfen bei der Europäischen Kommission
- Unterstützung staatlicher Stellen bei der Notifizierung von Förderprogrammen.
- Beratung von Unternehmen zu den europarechtlichen Voraussetzungen von Einzelsubventionen außerhalb genehmigter Förderprogramme.
- Beratung bei der Erfüllung der Fördermittelbescheide.
- Beratung zu subventionsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Umstrukturierung von Unternehmen
- Beratung zu subventionsrechtlichen Haftungsrisiken.
- Beratung zur Zulässigkeit und Strukturierung von Beihilfen.
- Beratung zu Fragen des Übergangs und der Übertragung von bestehenden Subventionsbescheiden.
- Nachverhandlung von bestehenden Subventionsbedingungen mit den zuständigen Behörden.
- Beratung und Verhandlung mit den zuständigen Behörden im Falle der Rückforderung von Subventionen.
- Vertretung in verfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen im Beihilfenrecht.