Die Verteidigung von Rechten der Bieter und ihre Beratung bei der Angebotserstellung bildet neben der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei Ausschreibungen nach den Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB), für Leistungen (VOL) und freiberufliche Leistungen (VOF) einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei arbeiten wir immer mit der Zielsetzung, das Handeln von Bieterunternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, von Anfang an so zu strukturieren und zu unterstützen, dass eine erfolgreiche und konfliktfreie Teilnahme an Ausschreibungen gewährleistet ist.
Besondere Erfahrungen haben wir im Bereich der IT- und Arzneimittel-Aufträge, der Sektorenaufträge (Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Verkehr), den ausschreibungsrechtlichen Fragen im Zuge von Privatisierungen (insbesondere die Zulässigkeit von Public Private Partnerships) sowie mit internationalen Vergaben nach dem GPA (Government Procurement Agreement).
Unsere Praxis schließt folgende Bereiche ein:
- Vertretung von Bieterunternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungen
- Beratung von Bieterunternehmen bei der Erstellung ihrer Angebote sowie der Kommunikation mit den öffentlichen Auftraggebern
- Rügen von Rechtsverletzungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 107 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- Vertretung in Verfahren vor den Vergabekammern nach §§ 107 ff. GWB.
- Vertretung in Verfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte nach §§ 116 ff. GWB
- Mitarbeiterschulungen zu Besonderheiten bei Aufträgen mit der öffentlichen Hand
- Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
- Beratung öffentlicher Auftraggeber im Vorfeld bei der Feststellung der Ausschreibungsbedürftigkeit
- Mitarbeiterschulungen zur Durchführung vergaberechts-konformer Beauftragungen
- Beratung bei der Vertragsgestaltung, insbesondere
- Vergaberechtskonforme Preisbildung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Vergabe insbesondere nach § 126 GWB