Unser Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft gründet auf der Grundidee, dass das freiheitliche, nicht beschränkte Handeln der einzelnen Unternehmen im Wettbewerb letztlich zum „Wohlstand für alle" führt. Der Staat setzt idealiter nur die Rahmenbedingungen, im Übrigen soll das freie Spiel der Kräfte wirken und zu bestmöglichen Ergebnissen führen.
Die Freiheit der Unternehmen, gegeneinander zu konkurrieren, ist auch gegen Beschränkungen durch die Unternehmen selbst zu schützen; diesem Zweck dient das Kartellrecht.
Unser Beratungsspektrum
Die deutsche Kartellrechtsgruppe mit derzeit 8 Anwältinnen und Anwälten berät Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, wobei die Beratung zum europäischen Kartellrecht je nach den Erfordernissen des Falles in engem Zusammenwirken mit unserem European Law Centre in Brüssel erfolgt. Wir beraten mit der Zielsetzung, das Handeln der Unternehmen im Vorfeld so zu strukturieren, dass Konflikte mit dem Kartellrecht vermieden, die vom Kartellrecht belassenen Freiräume aber möglichst weitgehend genutzt werden.
Die dynamische Entwicklung der deutschen Kartellrechtsgruppe wurde durch die Hervorhebung als Kanzlei des Jahres 2002/2003 im gut platzierten JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien allgemein anerkannt.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Die deutsche, europäische und Drittstaaten-Fusionskontrolle, insbesondere Feststellung, in welchen Jurisdiktionen Anmeldungen erforderlich sind,Vorbereitung, Durchführung und Koordination der Verfahren,Verhandlung von Zusagen gegenüber den Behörden zur Ausräumung von kartellrechtlichen Bedenken gegen eine geplante Transaktion.
- Gestaltung von Joint Ventures, Allianzen und Kooperationen unter Beachtung der kartellrechtlichen Grenzen, Ausnutzung der behördlichen Tolerierungspraxis oder Inanspruchnahme von Ausnahmen und Freistellungen.
- Beratung bei der Erstellung von Vertriebskonzepten und deren Umsetzung in nationale, europäische und weltweite Absatz- und Vertriebssysteme über Handelsvertreter, Kommissionäre oder Eigenhändler, Ausgestaltung von exklusivem und selektivem Vertrieb, Franchise- oder Lizenzarrangements und Vertriebswegen über Internet-Plattformen.
- Behandlung der zivilrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen unzulässiger Verhaltensweisen wie Behinderung, Diskriminierung oder Missbrauch, Beratung bei entstandenen Konfliktsituationen einschließlich der Nutzbarmachung von Aussteigerprogrammen (Leniency Programs), die verschiedene Rechtsordnungen zur Verfügung stellen.
- Durchführung mandanten- oder branchenspezifischer Schulungen zur Schärfung des Blicks der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für kartellrechtliche Problemstellungen, Erstellung von entsprechenden Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien (Compliance Programs) einschließlich der Sicherstellung interessenwahrender Reaktionen bei behördlichen Untersuchungen.