Keine erweiterte Kürzung bei gewerbesteuerlicher Organschaft
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August 2011
Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil vom 15. Mai 2011 (Az.: X R 4/10) zu der Frage geäußert, ob einer Immobilienbesitzgesellschaft die so genannte „erweiterte Kürzung“ für Zwecke der Gewerbesteuer zusteht. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die steuerliche Vergünstigung insoweit nicht zu gewähren ist, als die Mieterträge aus der Vermietung an organschaftlich verbundene Unternehmen stammen.